3.3. In seiner Aktennotiz vom 28. November 2022 führte Dr. med. C._____ schliesslich aus, sechs Monate nach der letzten Operation vom 30. Mai 2022 könne über die Belastbarkeit geurteilt werden, nachdem Dr. med. D._____, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates sowie für Handchirurgie, am 7. November 2022 bei radiologisch unverändert festem Sitz des eingebrachten Osteosynthesematerials, ohne Lockerungszeichen, über eine radiologisch gute Konsolidation radiocarpal und ubiquitär korrekte Stellungsverhältnisse berichtet habe. In einer angepassten Tätigkeit bestehe aktuell eine 80%ige Arbeitsfähigkeit (VB 122).