S. 213). Da vorliegend Leistungen mit Anspruchsbeginn vor dem 1. Januar 2022 streitig sind, ist für deren Beurteilung die bis zum 31. Dezember 2021 geltende Rechtslage massgebend (vgl. Urteil des Bundesgerichts 8C_744/2022 vom 12. Mai 2023 E. 2.2). 3. 3.1. Medizinische Grundlage der angefochtenen Verfügung bildet im Wesentlichen das bidisziplinäre Gutachten der Neurologie Toggenburg AG vom 7. Juli 2022. Dieses umfasst eine orthopädische sowie eine psychiatrische Beurteilung. Die Gutachter stellten folgende Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit (VB 114.1 S. 6):