2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 27. Dezember 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die Verfügung der Beschwerdebeklagten vom 8. Dezember 2023 sei aufzuheben und es sei dem Beschwerdeführer eine ganze Invalidenrente auch ab März 2023 zuzusprechen. 2. Eventualiter sei die Sache zur Abklärung des rechtserheblichen medizinischen Sachverhalts an die Beschwerdebeklagte zurückzuweisen. 3. Unter o/e Kostenfolge."