1.2. Im Rahmen der daraufhin erfolgten Abklärungen liess die Beschwerdegegnerin den Beschwerdeführer unter anderem durch die Neurologie Toggenburg AG bidisziplinär begutachten (Gutachten vom 7. Juli 2022) und nahm Rücksprache mit ihrem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren sprach die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 8. Dezember 2023 schliesslich ab dem 1. Mai 2020 eine ganze Rente, für den Zeitraum vom 1. September 2021 bis 31. Oktober 2021 eine halbe Rente sowie ab dem 1. August 2022 eine bis 28. Februar 2023 befristete ganze Rente zu.