Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Der 1965 geborene Beschwerdeführer war zuletzt als Imbissbetreiber tätig. Am 21. März 2018 meldete er sich unter Hinweis auf eine Beeinträchtigung an der linken Schulter sowie des linken Handgelenks bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Nach entsprechenden Abklärungen verneinte die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 8. Juni 2020 einen Rentenanspruch des Beschwerdeführers.