_ sei der Therapeut davon überzeugt, dass die Beschwerdeführerin einen längeren Klinikaufenthalt machen müsse. Frau C._____ und die Beschwerdegegnerin einigten sich daher darauf, dass Frau C._____ die Beschwerdegegnerin informieren werde, sobald sie genauere Informationen bezüglich des Klinikaufenthaltes habe, danach ein Unterbruch der Massnahme vorzunehmen und nach dem Klinikaufenthalt nochmals zu eruieren sei, wo die Beschwerdeführerin stehe und wie die nächsten Schritte aussehen würden (vgl. VB 93).