Und andererseits bewirkte die Anwendung alten Rechts vorliegend eine Bevorzugung gegenüber neu auszubildenden Personen in gleicher Situation, welche nach neuem Recht behandelt werden. Es rechtfertigt sich, solche Ungleichbehandlungen nur zurückhaltend zuzulassen. Sobald eine berufliche Massnahme somit zumindest nicht nur kurz, sondern für eine längere Dauer unterbrochen wird, endet somit der übergangsrechtliche Bestandsschutz, was sowohl den Anspruch auf Krankentaggeldzahlungen während des Unterbruchs der beruflichen Massnahmen als auch denjenigen auf ein Taggeld nach Wiederaufnahme von beruflichen Massnahmen betreffen muss.