1. Die 2002 geborene Beschwerdeführerin wurde am 28. November 2019 (Posteingang) von ihrer Mutter bei der Beschwerdegegnerin unter Angabe einer psychischen Krankheit (Burn-Out) zum Bezug von Leistungen (medizinische Massnahmen) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) angemeldet (Anmeldung für Minderjährige). Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin berufliche, erwerbliche sowie medizinische Abklärungen und gewährte ihr mit Mitteilung vom 28. Oktober 2021 (rückwirkend) Kostengutsprache für eine erstmalige berufliche Ausbildung zur Kauffrau vom 24. Februar 2020 bis 31. Juli 2023.