9. Zusammenfassend hat die Beschwerdegegnerin betreffend den Unfall vom 22. März 2019 zu Recht den Fallabschluss per 30. April 2023 vorgenommen und der Beschwerdeführerin mit Wirkung ab 1. Mai 2023 eine Invalidenrente aufgrund eines Invaliditätsgrads von 38 % sowie eine Integritätsentschädigung auf Basis einer Integritätseinbusse von 10 % zugesprochen. 10. 10.1. Nach dem Dargelegten ist die Beschwerde abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist. 10.2. Das Verfahren ist kostenlos (Art. 61 lit. fbis ATSG).