Soweit die Beschwerdeführerin des Weiteren vorbringt, die Orthopäden der D._____ Klinik hätten in ihrem Bericht vom 9. Mai 2023 eine Schmerztherapie als letzte Möglichkeit vorgeschlagen, ist darauf hinzuweisen, dass eine Schmerztherapie rechtsprechungsgemäss als Massnahme nicht auf die Heilung, sondern nur auf die Symptombekämpfung gerichtet ist und einem Fallabschluss daher nicht entgegensteht (Urteil des Bundesgerichts 8C_363/2020 vom 29. September 2020 E. 4.1 mit Hinweis).