Schon bei leichter Hautberührung des Oberarmes habe die Beschwerdeführerin über sehr starke Schmerzen berichtet. Die beklagten Beschwerden seien medizinisch nur zum Teil erklärbar, die Beschwerdeintensität sei aber medizinisch nicht nachvollziehbar. Auch die von der Beschwerdeführerin gezeigte und nur bei der Kraftprüfung mit dem Jamar-Dynamometer mässig reduzierte Kraft bei fehlenden neurologischen und muskulären Defiziten des rechten Armes sei medizinisch nicht nachvollziehbar und erklärbar (VB 439 S. 16). Soweit die Beschwerdeführerin diesbezüglich vorbringt, Dr. med. H._____ und Dr. med.