6.2.7. Bezogen auf die Schmerzproblematik der Beschwerdeführerin führte med. pract. B._____ basierend auf seiner Untersuchung vom 18. Oktober 2022 aus, es bestünden insofern Inkonsistenzen, als die Beschwerdeführerin zwar über "anscheinend" sehr starke Schmerzen geklagt, diese so stark ausgeprägte Schmerzsymptomatik in der offensichtlichen "Körpersprache" indes nur unter Beobachtung und bei der Untersuchung gezeigt habe. Im Rahmen der Untersuchung seien die bestehenden Beschwerden übertrieben demonstriert worden. Schon bei leichter Hautberührung des Oberarmes habe die Beschwerdeführerin über sehr starke Schmerzen berichtet.