6.2.6. In seinem Bericht vom 9. Juni 2023 führte Dr. med. E._____ auf entsprechende Anfrage der Rechtsvertreterin der Beschwerdeführerin hin aus, er habe diese nur einmal, am 10. Mai 2022, untersucht. Bei der damaligen Untersuchung habe er die Verdachtsdiagnose einer Irritation des Plexus brachialis rechts durch Osteosynthesematerial gestellt. Diese habe durch verschiedene chirurgische Abklärungen und Beurteilungen nicht bestätigt werden können. Das schliesse eine Irritation des Plexus brachialis durch Nervengewebe allerdings nicht aus.