6.2.2. In seiner Aktenbeurteilung vom 1. Juni 2022 führte Dr. med. C._____ aus, aus neurologisch-versicherungsmedizinischer Sicht scheine die von Dr. med. E._____ in der spezialärztlichen Untersuchung vom 10. Mai 2022 festgestellte Irritation des Plexus brachialis rechts überwiegend wahrscheinlich Folge des Unfalls bzw. der zahlreichen unfallbedingten Interventionen im Bereich der Clavicula zu sein. Das Vorliegen einer neurogenen bzw. plexogenen Läsion im Sinne eines Thoracic-Outlet-Syndroms sei ausgeschlossen worden. Leichte bimanuelle Tätigkeiten seien der Beschwerdeführerin bei fehlenden Paresen und vorliegender Beschwerdesympto- -9-