6.2. 6.2.1. Dr. med. E._____ führte in seiner Beurteilung vom 10. Mai 2022 aus, es bestehe ein hochgradiger Verdacht auf eine durch das Osteosynthesematerial bei rechtsseitiger Claviculafraktur bzw. – differentialdiagnostisch – durch postoperative Vernarbungen bedingte infraklavikuläre Irritation des Plexus brachialis rechts. Diesen Eindruck erhalte man sowohl aufgrund des Ergebnisses der klinischen Untersuchung als auch desjenigen des Nervenultraschalls. Eine direkte Schädigung, eine intraoperative Läsion des Plexus brachialis und die Befunde eines neurogenen Thoracic-Outlet-Syn- droms lägen klinisch und elektrodiagnostisch jedoch nicht vor.