Ebenso sei seine Beurteilung der noch vorhandenen Arbeitsfähigkeit vor dem Hintergrund der anerkannten Schmerzen nicht nachvollziehbar (Beschwerde S. 12 f.). Zudem sei der Fallabschluss per 30. April 2024 aus medizinischer Sicht verfrüht gewesen, sei doch noch eine stationäre Schmerz-Rehabilitation vorgeschlagen worden (Beschwerde S. 15).