Für die zunehmende Schmerzintensität bei Belastung könne der Versicherungsmediziner med. pract. B._____ keine Erklärung liefern, wobei zu beachten sei, dass die behandelnden Ärzte sowohl das Vorliegen eines verdeutlichenden Verhaltens als auch einer Aggravation verneint hätten. In welchen Situationen sie seiner Ansicht nach während der versicherungsmedizinischen Untersuchung ein inkonsistentes Verhalten gezeigt haben solle, gebe med. pract. B._____ nicht an (Beschwerde 10 f.). Ebenso sei seine Beurteilung der noch vorhandenen Arbeitsfähigkeit vor dem Hintergrund der anerkannten Schmerzen nicht nachvollziehbar (Beschwerde S. 12 f.).