aufgrund der Befunde keinesfalls widerlegt sei. Nicht selten könne in den MR-Bildern eine solche mechanische Kompression bei klinisch doch möglicher Irritation nicht gesehen werden. Dr. med. E._____ habe dann in seinem Schreiben vom 9. Juni 2023 (VB 521) daran festgehalten, dass eine Irritation des Plexus brachialis durch Narbengewebe vorliege. Damit habe sich Dr. med. C._____ nicht auseinandergesetzt (Beschwerde S. 9 f.). Zudem sei auch dem vaskulären Aspekt ihres Gesundheitszustandes zu wenig Beachtung geschenkt worden (Beschwerde S. 10). Für die zunehmende Schmerzintensität bei Belastung könne der Versicherungsmediziner med. pract.