So nahm dieser unter Bezugnahme auf die Vorakten und in Auseinandersetzung mit den darin dokumentierten Befunden eine nachvollziehbare und schlüssige Beurteilung der medizinischen Situation vor. Insbesondere legte er einleuchtend dar, dass und aufgrund welcher Befunde aus neurologischer Sicht eine Mitbeteiligung der Rami supraclaviculares des Plexus cervicalis auszuschliessen sei (VB 472 S. 1) und dass sich hinsichtlich der Arbeitsfähigkeit weder in zeitlicher noch leistungsmässiger Sicht eine Veränderung im Vergleich zur versicherungsmedizinischen Untersuchung durch med. pract. B._____ ergeben habe (vgl. E. 4.2.1. hiervor; VB 472 S. 2).