5.4. 5.4.1. Die Beurteilung des Versicherungsmediziners med. pract. B._____ wird den von der Rechtsprechung formulierten Anforderungen an eine beweiskräftige medizinische Stellungnahme (vgl. E. 5.1. hiervor) gerecht. Die Einschätzung erfolgte in Kenntnis der Vorakten (VB 439 S. 1 ff.), beruht auf einer am 18. Oktober 2022 durchgeführten fundierten Untersuchung der Beschwerdeführerin (VB 439 S. 14 f.) und erging in Auseinandersetzung mit den erhobenen Befunden und den umfangreichen Vorakten (VB 439 S. 15 f.). Zudem begründete med. pract. B._____ seine Schlussfolgerungen, namentlich auch seine Einschätzung der Arbeitsfähigkeit, schlüssig und nachvollziehbar (VB 439 S. 16).