arms und der rechten Hand. Es seien bei der Untersuchung Inkonsistenzen festgestellt worden. Von chirurgischer Seite handle es sich um einen medizinisch stabilen Zustand. Von weiteren Behandlungen sei aktuell aus unfallchirurgischer Sicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit keine namhafte Besserung des unfallbedingten Gesundheitszustandes zu erwarten. Es sollte aktuell und künftig in einer angepassten sehr leichten bis leichten Tätigkeit eine ganztägige Arbeitsfähigkeit gegeben sein (VB 439 S. 15 ff.).