Er führte dazu aus, die Beschwerdeführerin klage über sehr starke Ruhebeschwerden im Bereich der rechten Schulter sowie eine weitere Beschwerdezunahme unter Belastung im beschriebenen Bereich. Sie nehme keine Analgetika oder NSAR ein. Zudem nutze sie keine orthopädischen Hilfsmittel. Sie führe jedoch Physiotherapie durch und übe auch regelmässig zu Hause. Bei den Aktivitäten des täglichen Lebens fühle sie sich noch mässig eingeschränkt. Klinisch zeige sich im Bereich des rechten Schultergelenks eine mässige Einschränkung der Beweglichkeit in allen Ebenen. Es zeige sich keine namhafte Atrophie der Armmuskulatur beidseits.