4. Eventualiter seien der Beschwerdeführerin die ihr von Gesetzes wegen zustehende Rente zuzusprechen und zum Erhalt der allfällig noch vorhandenen Arbeitsfähigkeit weiterhin die Kosten der Physiotherapie zu übernehmen. 5. Der Beschwerdeführerin sei die unentgeltliche Rechtsverbeiständung zu gewähren und ihr in der Person der Unterzeichnenden Rechtsanwältin eine unentgeltliche Rechtsvertretung zur Seite zu stellen. 6. Der Unterzeichnenden Rechtsanwältin sei das Formular «Gesuch um unentgeltlicher Rechtspflege» zuhanden der Beschwerdeführerin zuzustellen.