diese Verfügung erwuchs unangefochten in Rechtskraft. Gestützt auf die Ergebnisse einer versicherungsmedizinischen Untersuchung vom 18. Oktober 2022 stellte die Beschwerdegegnerin ihre Heilkostenleistungen in der Folge mit Schreiben vom 14. März 2023 per 1. April 2023 und die Taggeldleistungen per 1. Mai 2023 ein und stellte der Beschwerdeführerin in Aussicht, deren Anspruch auf weitere Leistungen noch zu prüfen.