ganze Rente seit 1. Januar 2020) und eine solche der Stiftung Auffangeinrichtung BVG bezieht (vgl. Beilagen zum Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege), war ab dem 19. Januar 2015 in einem Teilzeitpensum als Mitarbeiterin Gästebetreuung angestellt und in dieser Eigenschaft bei der Beschwerdegegnerin gegen die Folgen von Unfällen versichert. Am 22. März 2019 fiel die Beschwerdeführerin eine Treppe hinunter, wobei sie sich unter anderem einen Bruch des Schlüsselbeins zuzog. Die Beschwerdegegnerin anerkannte ihre Leistungspflicht für die Folgen dieses Ereignisses und erbrachte Heilbehandlungs- und Taggeldleistungen.