Im Gutachten würden weitere unplausible Begründungen stehen. Gerade mit dem guten Resultat der Wirbelsäulen-Operation sei der Tatbeweis erbracht, dass das Gutachten massiv fehlerhaft sei (vgl. Beschwerde S. 2). Mit Verweis auf den Bericht seines behandelnden Arztes Dr. med. B._____ vom 8. Mai 2024 bringt der Beschwerdeführer zudem vor, der Vorteil eines Chirurgen sei, dass dieser die inneren Organe mit eigenen Augen sehen könne. Der -5-