In diesem Punkt sei das Gutachten somit schlicht und einfach falsch. Die Gutachter seien nämlich im Falle einer Operation von einer Verschlechterung ausgegangen (vgl. Beschwerde S. 1). Das Gutachten würde dem Beschwerdeführer auch Aggravation und massive Übertreibung unterstellen. Unter anderem solle er für eine Haar-Transplantation auf dem Landweg nach Kosovo gefahren sein, was er mit dem Zustand seiner Wirbelsäule gar nicht hätte machen können. Dabei würden die Gutachter übersehen, dass er zu diesem Zeitpunkt noch voll gearbeitet habe. Im Gutachten würden weitere unplausible Begründungen stehen.