2. 2.1. In der angefochtenen Verfügung vom 5. März 2024 (VB 63) stützte sich die Beschwerdegegnerin in medizinischer Hinsicht insbesondere auf das neu- rologisch-orthopädisch-internistisch-psychiatrische MGSG-Gutachten vom 21. November 2023. Darin wurde nachfolgende Diagnose mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit gestellt (VB 57.1 S. 17): "Lumboischialgie beidseits bei Diskushernie L3/4 mit Kontakt zur Nervenwurzel L4 beidseits, Diskushernie L4/5 mit Kontakt zur Nervenwurzel L4 und L5 links, Diskushernie L5/S1 mit Kontakt zur Nervenwurzel S1 beidseits und St. n. Hemilaminektomie L4/5 rechts ca. 2010"