1. Der 1975 geborene Beschwerdeführer meldete sich am 26. Oktober 2022 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration, Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin berufliche sowie medizinische Abklärungen und liess den Beschwerdeführer auf Empfehlung des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) begutachten (Gutachten der Medizinisches Gutachtenzentrum Region St. Gallen GmbH, Rorschach [MGSG] vom 21. November 2023). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies sie das Rentenbegehren des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 5. März 2024 ab.