3. 3.1. Nach der Rechtsprechung kommt es bei der Festsetzung der Einstellungsdauer auf die nach dem Gesamtverhalten der versicherten Person zu beurteilende Schwere ihres Verschuldens an (Urteile des Bundesgerichts 8C_297/2022 vom 15. Februar 2023 E. 3.2 mit Hinweis auf SVR 2014 ALV Nr. 11 S. 34; 8C_257/2014 vom 10. Juni 2014 E. 4.3). Das SECO hat diesbezüglich Vorgaben für die Verwaltung publiziert (AVIG-Praxis ALE, Stand: 1. Januar 2024). Die Verwaltungsweisungen sind für das Gericht grundsätzlich nicht verbindlich.