8. 8.1. Die Beschwerdeführerin macht geltend, die Beschwerdegegnerin lege nicht dar, wie sie mit ihrer Ausgangslage, ihrem Alter, ihren Einschränkungen und den medizinisch begründeten Auflagen zu einer solchen angepassten Tätigkeit im Arbeitsmarkt gelangen solle. Ihre "Arbeitsmarktfähigkeit" sei schlicht und ergreifend nicht gegeben.