7.3. Zusammenfassend werden die Aktenbeurteilungen von RAD-Arzt Dr. med. B._____ vom 11. September 2023 sowie 15. Februar 2024 somit den von der Rechtsprechung formulierten Anforderungen an eine beweiskräftige medizinische Stellungnahme (vgl. E. 5.1. hiervor) gerecht. Seine Stellungnahmen sind in sich schlüssig und plausibel begründet. Die Akten, auf die er sich stützte, beruhen auf umfassenden Untersuchungen und ergeben -7-