Das, am 9. November 2023 radiologisch gesichert, regelrecht einliegende Osteosynthesematerial ohne Hinweis auf Lyse, Dislokation, eine frische ossäre Läsion oder eine Nachbarsegmentdegeneration lasse schlichtweg keine Abwärtsentwicklung des Gesundheitszustandes erkennen. Die aktuelle Einschätzung der Arbeitsfähigkeit bleibe mit der insuffizienten Definition einer angepassten Tätigkeit versus der des RAD vom 11. September 2023 implausibel und orientiere sich ohnehin ausschliesslich an den von der defizitorientierten Versicherten geschilderten "deutlichen Schmerzen im Rücken [und dass sie] weiterhin nicht lange sitzen oder stehen" könne und oft abliegen müsse (VB 98 S. 2).