" könne ebenso wenig wie "bekannte Nervenschmerzen am anterioren Oberschenkel links" als organisches Substrat der beanspruchten gesundheitlichen Einschränkungen qualifiziert werden. Das, am 9. November 2023 radiologisch gesichert, regelrecht einliegende Osteosynthesematerial ohne Hinweis auf Lyse, Dislokation, eine frische ossäre Läsion oder eine Nachbarsegmentdegeneration lasse schlichtweg keine Abwärtsentwicklung des Gesundheitszustandes erkennen.