Mit Blick auf den postoperativ komplikationsfreien und erfreulichen Verlauf könne bereits vor Ablauf des Wartejahrs per 16. November 2023 von einer 100%i- gen Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit ausgegangen werden (Sprechstundenbericht vom 10. Juli 2023 über die Konsultation vom 29. Juni 2023). Eine angepasste Tätigkeit sei körperlich sehr leicht (max. 5 kg), wechselbelastend, ohne Überkopfarbeiten oder solche unter Vibrationen, ohne repetitive Rotationsbewegungen des Oberkörpers und ohne jegliche Art von unphysiologischen Zwangshaltungen wie längeres Verharren in vornüber geneigter Haltung oder mit unerwarteter asymmetrischer Lasteinwirkung (VB 90 S. 3).