Diese Diagnosen seien als Gesundheitsschäden Fakt. Mit Blick auf Beginn und Verlauf der Arbeitsunfähigkeit sei in der angestammten Tätigkeit als Kommissioniererin den Angaben der Taggeldversicherung zu folgen. Die körperlich schwere Tätigkeit sei dauerhaft nicht mehr zumutbar. Mit Blick auf den postoperativ komplikationsfreien und erfreulichen Verlauf könne bereits vor Ablauf des Wartejahrs per 16. November 2023 von einer 100%i- gen Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit ausgegangen werden (Sprechstundenbericht vom 10. Juli 2023 über die Konsultation vom 29. Juni 2023).