1.2. Am 27. Juni 2022 meldete sich die Beschwerdeführerin erneut zum Leistungsbezug an. Die Beschwerdegegnerin tätigte Abklärungen in erwerblicher und medizinischer Hinsicht, holte die Akten der Krankentaggeldversicherung (Helsana) ein und nahm Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Am 10. November 2022 gewährte sie der Beschwerdeführerin Massnahmen der Frühintervention (Jobcoaching) vom 7. November 2022 bis 7. Februar 2023. Nach erneuter Rücksprache mit dem RAD und durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies die Beschwerdegegnerin mit vom 5. Oktober 2023 datierender Verfügung das Rentenbegehren der Beschwerdeführerin ab.