1.2. Streitig und zu prüfen ist damit, ob die Beschwerdegegnerin die seit dem 1. Februar 2022 ausgerichtete ganze Rente des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 27. Februar 2024 (VB 261) zu Recht revisionsweise per 1. Mai 2024 auf eine Viertelsrente herabgesetzt hat.