Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Nach bereits erfolgten Anmeldungen, erstmals im September 2009, welche nicht zu einer Rentenzusprache geführt hatten, meldete sich der 1964 geborene Beschwerdeführer am 28. Juni 2020 unter Hinweis auf diverse körperliche Beschwerden und Schmerzen bei der Beschwerdegegnerin erneut zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Nach entsprechenden Abklärungen sprach die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 31. Mai 2022 für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis 31. Januar 2022 eine halbe und ab dem 1. Februar 2022 eine ganze Invalidenrente zu.