Das asim-Gutachten vom 24. Oktober 2023 erfüllt die gesetzlichen und rechtsprechungsgemässen Anforderungen an ein Gutachten (vgl. BGE 135 V 465 E. 4.4 S. 470; 125 V 351 E. 3b/bb S. 353) und ist für die invalidenversicherungsrechtlichen Belange in medizinischer Hinsicht umfassend, was auch unter den Parteien nicht umstritten ist.