Dies könne z.B. eine Hilfstätigkeit in der Landwirtschaft sein. In einer angepassten Tätigkeit bestehe eine Arbeitsunfähigkeit von gesamthaft 31 % (Pensum von sechs Stunden pro Tag mit zusätzlicher Pause von einer halben Stunde). Diese Arbeitsfähigkeit bestehe aktuell und schon seit der neuropsychologischen Abklärung im Mai 2022 (VB 61 S. 7 ff.). -4-