2. In der angefochtenen Verfügung stützte sich die Beschwerdegegnerin in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf das asim-Gutachten vom 24. Oktober 2023 (VB 61), welches eine psychiatrische und neuropsychologische Beurteilung vereint. Die Gutachter stellten folgende Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit (VB 61 S. 5): "1. Einfache Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung (ICD-10 F90.0) 2. Grenzwertige Intelligenzminderung 3. Leichte neuropsychologische Störung".