2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 16. Februar 2024 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 21. März 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 16.02.2024 sei aufzuheben. 2. Dem Beschwerdeführer seien ab dem frühestmöglichen Zeitpunkt die gesetzlichen Leistungen aus der Invalidenversicherung zuzusprechen. 3. Eventualiter sei die Angelegenheit zu weiteren Abklärungen an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen.