1.2. Am 14. September 2022 (Datum Posteingang bei der Beschwerdegegnerin) meldete sich der Beschwerdeführer – nun aufgrund psychischer Beschwerden – erneut zum Leistungsbezug an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin erwerbliche und medizinische Abklärungen und liess den Beschwerdeführer auf Empfehlung des Regionalen Ärztlichen Diensts (RAD) bidisziplinär (psychiatrisch/neuropsychologisch) begutachten (Gutachten der Academy of Swiss Insurance Medicine [asim], Basel, vom 24. Oktober 2023). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies sie das Rentenbegehren des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 16. Februar 2024 ab.