Dabei betrug sein Einkommen im Juli und August 2020 je Fr. 4'800.00, im September 2020 Fr. 4'892.40, im Oktober 2020 Fr. 7'457.45, im November Fr. 7'391.60 und im Dezember 2020 Fr. 7'260.75, was seine Darstellung bestätigt, wonach er in den ersten drei Monaten seiner Anstellung ein geringeres Einkommen erzielt hat als in den nachfolgenden Monaten. Durch die Aufrechnung des für die zweite Jahreshälfte 2020 insgesamt erzielten Einkommens auf ein ganzes Jahr, woraus sich Fr. 73'204.00 ergibt, wurden die geringeren Einkommen der ersten Monate Juli bis September 2020 jedoch berücksichtigt und damit dem Umstand Rechnung getragen, dass der Beschwerdeführer in den ersten drei