4. 4.1. Das Invalideneinkommen bestimmte die Beschwerdegegnerin im angefochtenen Einspracheentscheid gestützt auf den IK-Auszug, wonach der Beschwerdeführer von Juli bis Dezember 2020 ein Einkommen von Fr. 36'602.00 erzielt hat, und rechnete dieses auf das ganze Jahr 2020 um, woraus sich ein jährliches Invalideneinkommen von Fr. 73'204.00 ergab (VB 402, 404 S. 4, 410 S. 2). Aus dem Kumulativjournal des Arbeitgebers ist ebenfalls ersichtlich, dass der Beschwerdeführer von Juli bis Dezember 2020 ein Einkommen von insgesamt Fr. 36'602.20 erzielt hat (vgl. VB 427 S. 1; Bruttolohn Total).