1.2. In der Folge führte die Beschwerdegegnerin erneut eine Rentenrevision durch und forderte den Beschwerdeführer auf, seine Arbeits- und Verdienstverhältnisse bekanntzugeben. Der Beschwerdeführer teilte der Beschwerdegegnerin daraufhin am 14. August 2023 mit, er arbeite seit 2. Juli 2020 als Monteur. Zudem reichte er die Lohnabrechnungen von Juni 2022 bis Juni 2023 zu den Akten.