4. 4.1. Nach dem Dargelegten ist die Beschwerde in dem Sinne teilweise gutzuheissen, dass der angefochtene Einspracheentscheid vom 15. Februar 2024 aufzuheben und die Sache zur Neuberechnung des versicherten Verdienstes und des Taggeldes und anschliessenden Neuverfügung über eine allfällige Rückforderung an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen ist. 4.2. Das Verfahren ist kostenlos (Art. 61 lit. a ATSG).