wärtig noch ein Einkommen aus selbstständiger oder unselbstständiger Erwerbstätigkeit erziele, verneinte sie (VB 783 f.). Aus der Arbeitgeberbescheinigung vom 20. Mai 2021 geht hervor, dass sie vom 20. Februar 2020 bis 19. Februar 2021 in einer befristeten Anstellung in einem Pensum von 50 % (durchschnittlich 20 Std. / Woche) als "Betriebsangestellte Post statisch Nacht" bei der C._____ AG angestellt war (VB 666). Gemäss der Arbeitgeberbescheinigung der B.__