Aufgrund der mangelhaften Beratung habe sie notwendige Angaben nicht machen können. Wenn sie korrekt beraten worden wäre und ihre Anstellung bei der B._____ AG auf den Formularen "Angaben der versicherten Person" dementsprechend jeweils angegeben hätte, hätte sie sogar Anspruch auf höhere Taggeldleistungen gehabt.